Euph (Gast) meinte am 22. Okt, 12:17:
Würde sowas nicht
im Zweifelsfall sogar die Haftpflicht des Jungen zahlen?
Der_Eisenschmyd antwortete am 22. Okt, 12:28:
Die Haftpflicht würde es evtl. zahlen.Aber es wird nicht dazu kommen, denn würde der Vater des Jungen die Haftpflicht in Anspruch nehmen, wäre dieses ein Schuldeingeständnis. Und ein solches wäre gleichzeitig ein Machtverlust, etwas was so einem Menschen wie diesem Vater schwer zu schaffen machen würde.
Wie die Vater so der Sohn, das passt hier doch wunderbar.
Ein Sohn der eine Wand beschädigt (Machtdemonstration) mit dem Wissen, das er von seinem Vater volle Rückendeckung bekommt (inkl. Anwaltsschutz)
Ein Junge, der wie sein Vater ein Vollkaskoleben führt.................wunderbare Menschen
teacher antwortete am 22. Okt, 12:35:
Ich glaube, die Versicherung würde nur Unfallschäden decken, nicht absichtlich verursachte Vandalismusakte.
virtualmono antwortete am 23. Okt, 11:17:
Richtig - ein Haftpflichtversicherung zahlt per Definition nur für Schäden, die man anderen ungewollt zufügt...