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cotopaxi

 
hans1962 (Gast) meinte am 28. Mai, 14:45:
*staun*
Es ist schon bemerkenswert, mit welch schmallippiger Selbstverständlichkeit hier süffisante Blasiertheit gegenüber Schülern ausgebreitet wird.

In meiner Schulzeit gab's übrigens einen Schulleiter, der die Fahrschüler aus den ländlichen Regionen mit "Speckfinger" ansprach; selbstverständlich in der 3. Person Einzahl - man pflegt ja stilvollen Umgang, nicht? In den Jahrzehnten seither hat sich offenkundig nichts wesentliches geändert. 
hans1962 (Gast) antwortete am 28. Mai, 16:40:
Der Vollständigkeit halber muss noch erwähnt werden, dass die Lehrperson mit erschreckender Ahnungslosigkeit, was betriebswirtschaftliche Zusammenhänge betrifft, Irritation und Unsicherheit bei den Zuhörern hervorruft. Die Zweifel der Kids bezüglich der Kostenbehauptung "ein paar Cent" waren nämlich durchaus berechtigt, konnten aber bei der Lehrperson infolge aalglatter Unwissenheit nicht verfangen.

Die Vermutung des Lehrers kann zweifellos bestätigt werden: Die Botschaft wurde nicht rübergebracht. Wie denn auch? Sie war nicht nur verfehlt, sondern zu allem Überdruss auch noch falsch. Die "leeren Augen" starren einen verwunderten Lehrer an, der mit seinen aus eigener Phantasie freihändig geschöpften Ausführungen schlicht "in die Kloschüssel" gegriffen hat. Sich dann noch über die Zurückhaltung der Schüler zu mokieren, ist eine Chuzpe. 
teacher antwortete am 29. Mai, 13:20:
Wer sich wirklich im Ton vergreift, kann jeder hier nachlesen.

P.S.: Es wäre sinnvoll, sich mit dem Konzept der Grenzkosten vertraut zu machen. Dann kurz überschlagen, was ein Café, eine Eierspeise und/oder pancakes kosten. 
Anja-Pia antwortete am 29. Mai, 13:35:
@Teacher, für den Betreiber des Lokals fallen aber auch Löhne, Miete, Steuern, Energie etc. an. Und zwar während er die Mäccies verteilt. Einiges davon mag zwar als Werbung absetzbar sein, aber zuvor muss es verdient werden. 
teacher antwortete am 29. Mai, 13:45:
Die Grund- bzw. Fixkosten müssen in die Gestehungskosten nicht eingerechnet werden, die würden auch ohne Verschenkungsaktion anfallen. Daher sind solche Kampagnen unglaublich billig. Sie wirken sogar steuerschonend. 
Anja-Pia antwortete am 29. Mai, 13:51:
Ich nehme mal an, dass bei einem verstärkten Run auf die Filiale zumindest Überstunden geleistet werden müssen. Kannst Du mir Genauers zum "steuerschonend" mitteilen? Vielleicht lässt sich das dann auch auf mein Geschäft umlegen. ;-) 
hans1962 (Gast) antwortete am 30. Mai, 01:19:
Exakt diese arrogante Haltung dokumentierten Sie bereits in Ihrem oben stehenden Ausgangsbericht. Im Gegensatz zu Ihren Schülern schaden Sie m i r damit aber nicht. Ich werd' mit Ihnen hier selbstverständlich keinen Exkurs zu den Grundlagen der Kostenrechnung abführen. Nur eins zum Abschluss: Wenn schon mit fremden Begriffen hantieren, dann tunlichst auf den jeweiligen Kontext achten...
PS: Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie tatsächlich als Lehrer tätig sind und hier nicht eine Unterhaltungsshow inszenieren (welche dann aber wirklich grandios gelungen wäre) 
hans1962 (Gast) antwortete am 30. Mai, 02:25:
Nachtrag:
Der damalige Schulleiter hatte sich nicht im Ton vergriffen - es war sein Markenzeichen! 
teacher antwortete am 30. Mai, 12:17:
@hans 1962:
Noch nie hat mir jemand vorgeworfen, dass ich meinen SchülerInnen schaden würde, das wäre auch das letzte, was ich im Sinn habe. Ich muss das mit aller Entschiedenheit zurückweisen!
Wie kommen Sie auf so einen abstrusen Vorwurf?
Worin liegt meine Arroganz?

@Anja-Pia: Steuerschonung
Während externalisierte Marketingmaßnahmen (z.B. Plakate von einer Werbeagentur) mit umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen abgeschlossen werden, mindern die verschenkten Frühstücke bloß den Gewinn des Unternehmers, d.h. auch die Steuern. 
Anja-Pia antwortete am 30. Mai, 20:04:
Der Unternehmer zahlt von einer Leistung, die er erbringt, aber für die er kein Geld verlangt, keine Steuer, das ist richtig. Aber als "steuerschonend" oder "steuermindernd" würde ich das nicht bezeichnen, weil die Umsatzsteuer sowieso immer der Konsument zahlt. ;-) 
hans1962 (Gast) antwortete am 30. Mai, 21:40:
@teacher
Ihre Zurückweisung habe ich gebührend zur Kenntnis genommen.

@Anja-Pia:
Vorsicht bei der Umsatzsteuer! Eigenverbrauch ist jedenfalls umsatzsteuerpflichtig, d.h. der Unternehmer zahlt Umsatzsteuer für die selbst konsumierten Güter. Eine solche Verschenkaktion - noch dazu, wenn es keine "Rechnungen" gibt - würde das Finanzamt unter diesem Blickwinkel sehr interessieren. 
Anja-Pia antwortete am 31. Mai, 11:06:
Da McDonalds-Mitarbeiter kein Trinkgeld annehmen dürfen, ist es für das Finanzamt wahrscheinlich auch plausibel, dass sie keinen Gratis-Burger essen (dürfen). Außerdem dürfte sich für jeden, der den ganzen Tag dem dubiosen Geruch dieses Foods ausgesetzt ist, der Appetit darauf in engen Grenzen halten. ;-) 
teacher antwortete am 31. Mai, 12:47:
Gehen Sie davon aus, dass McDo alle verschenkten Frühstücke versteuert? Die werden bei uns nicht einmal boniert! 
Anja-Pia antwortete am 31. Mai, 13:30:
Wäre ich jetzt Lehrerin, müsste ich zugeben, dass ich mit meinem Bemühen, Dir Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Rechnung näher zu bringen, bis jetzt gescheitert bin.
So aber kann ich mir erlauben zu sagen: Ich geb's auf. ;-) 
teacher antwortete am 31. Mai, 13:55:
Ich habe schon etwas dazugelernt, danke.
Die Grundaussage, dass die Verschenkungsaktion spottbillige Werbung íst, bleibt aber bestehen. Oder? 
Stefan (Gast) antwortete am 31. Mai, 15:08:
Umsatzsteuer bei Unternehmen
@teacher: Die Umsatzsteuer ist für einen Unternehmer bei betrieblich veranlassten Ausgaben sowieso immer nur ein Durchlaufposten. Soll heißen bei "Marketingmaßnahmen (z.B. Plakate von einer Werbeagentur) mit umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen" zahlt zwar der Dienstleister (Werbeagentur) Umsatzsteuer, der Auftraggeber (McDonalds) bekommt sie aber wieder zurück.

Steuersparende Effekte ergeben sich also nicht, wenn dann entfallen Abgaben, die der Franchise-Nehmer (McDonalds Wien) an den Franchise-Geber (McDonalds International) zu leisten hätte. 
teacher antwortete am 31. Mai, 15:54:
Danke, das hilft mir als Nicht-Betriebswirt weiter. Die McDo-Filiale spart Abgaben und dem Staat entgehen USt. (der Kunde zahlt ja keine) - stimmt das so? 
Stefan (Gast) antwortete am 1. Jun, 08:58:
Umsatzsteuer bei Unternehmen Teil 2
Die Umsatzsteuer besteuert nur den privaten Endverbrauch, nicht den betrieblichen. Das ergibt sich aus § 12 UStG und nennt sich Vorsteuerabzug. Das Unternehmen, das die Rechnung ausstellt muss zwar die Umsatzsteuer in jedem Fall an den Staat abliefern, ist der Kunde jedoch Unternehmer und dient die "Lieferung oder sonstige Leistung" betrieblichen Zwecken, kann er die Umsatzsteuer vom Staat zurückfordern. 
teacher antwortete am 1. Jun, 12:05:
Leute, wir sind hier auf ein (pädagogisch) unbedeutendes Nebengeleis gekommen. 

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