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cotopaxi

 
Nichtpädagogin (Gast) meinte am 4. Mär, 09:10:
wenn sich aber die Lehrer schon mehr vor Sanktionen fürchten als die Schüler wird das nix werden mit dem Erziehen ....
ernstgemeinte Frage: wieviele Rügen vom Bezirksschulinspektor kann eine Lehrkraft aushalten? wann haben solche Rügen schwerwiegende, dienstrechtliche Folgen? 
Marie (Gast) antwortete am 4. Mär, 14:13:
Also bei uns musste man sich selber eine sinnvolle Strafe ausdenken.
Man stand aber schätzungsweise auch genug unter Druck um sich wirklich eine auszudenken... 
Marie (Gast) antwortete am 4. Mär, 14:15:
Das sollte allerdings keine Anwort auf die Nichtpädagogin sein. 
teacher antwortete am 4. Mär, 14:55:
Die rechtlichen Folgen sind minimal, da kann es höchstens zu Versetzungen kommen oder zu ständigen Berichtsverpflichtungen oder so.
Aber die Demoralisierung ist enorm: Wenn eine Lehrerin gerügt wird, weil sie eine (berechtigte) Strafe verhängt hat, dann wird sie (und viele Kolleginnen) bei den nächsten Regelüberschreitungen wegschauen - sie kann ja keine Sanktionen ergreifen. Viele schauen schon oft weg, viele vertuschen und verschweigen, weil IHRE Schule sonst in ein schlechtes Licht gerät - so funktioniert Erziehung nicht. 
Nichtpädagogin (Gast) antwortete am 4. Mär, 15:56:
Dass das demoralisiert kann ich schon nachvollziehen, was die Lehrkraft jedoch nicht davon abhalten sollte, weiter so vorzugehen. Vor allem die pragmatisierten Lehrer könnten da allerhand bewirken, denke ich. Ich glaube vielmehr, dass eine Lehrkraft bei Schülern mehr Gesicht verliert, wenn sie sich vor einer Rüge fürchtet, als den richtigen Weg (hier Fehlverhalten-da Konsequenzen) zu gehen und dem Schüler Grenzen zu setzen. Vielleicht wäre es ja ganz witzig, beim Setzen von Konsequenzen die Kontaktdaten des Bezirksschulinspektors dem Schüler gleich in die Hand zu drücken?? Ich gebe zu, dass ist bei Nichtschulpflichtigen wirkungsvoller als bei Volksschülern. Aber vor Rügen fürchten - nur nicht ! 
teacher antwortete am 4. Mär, 20:22:
Ok - Lob der Zivilcourage. Aber wir LehrerInnen sind den Gesetzen und Erlässen verpflichtet. Beeidet. 

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