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cotopaxi

 
steppenhund meinte am 25. Jan, 06:47:
Ich sehe das so ...
Die Lehrerin darf nicht ohne Einwilligung der Schülerin.
Bei begründetem Verdacht darf sie die Schülerin aber darauf aufmerksam machen, dass sie die Polizei zuziehen muss, es also besser wäre, die EInwilligung zu geben. (Die Polizei würde übrigens die Taschen aller Mitschüler untersuchen.)
Willigt die Schülerin nicht ein, die Tasche untersuchen zu lassen und die Lehrerin macht es ohne Bewilligung, so ist die CD ein unzulässiges Beweismittel.
Noch immer kann die Angelegenheit friedlich bereinigt werden.
Regen sich die Eltern wie im vorliegenden Fall auf, ist eine Entschuldigung der Lehrerin angebracht.
Aus dem Titel CD heraus kann keine Bestrafung erfolgen.
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Aus sämtlichen anderen Titeln (wenn die Schülerin nicht sonst ein Musterexemplar ist) sollte ein Ausschluss aus der Schule erfolgen. Begründet formal durch andere Agenden, die natürlich zutreffen muss. Beim Gespräch mit den Eltern unter vier oder sechs Augen wird darauf hingewiesen, dass die CD-Geschichte offensichtlich keinen Rechtsgrund an sich darstellt. Dass aber eine Schülerin, deren unrechtmäßiges Verhalten von den Eltern gedeckt wird, die offensichtlich ihr Kind "asozial" erzogen haben, die anderen Mitschüler gefährdet und ihr Verbleib daher nicht toleriert werden kann.
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Die Lehrerin verhält sich "freundlich", wenn sie ihre eigenen Kompetenzen übersteigt. Führt die Freundlichkeit allerdings zur Eskalation, so ist schärfste Gegeneskalation von seiten der Schule angebracht. Und das ist der Verweis. 
Mike (Gast) antwortete am 25. Jan, 08:27:
"Willigt die Schülerin nicht ein, die Tasche untersuchen zu lassen und die Lehrerin macht es ohne Bewilligung, so ist die CD ein unzulässiges Beweismittel."

Gott sei Dank sind wir nicht in Amerika und die Lehrerin ist keine Justiz.

Ich finde es richtig, dass die Lehrerin sofort eingegriffen hat. Wo stünde die Lehrerin im Ansehen der Klasse wenn Sie sowas Schülern durchgehen lässt? Kann Sie dann ihren Erziehungsauftrag noch ausführen?

Viele denke ich vergessen das Lehrer nicht nur unterrichten sondern auch erziehen sollen im Auftrag der Eltern. Was ist das für eine Erziehung wo Diebstahl durchgeht?

Wenn mein Kind klaut, hole ich mir keinen Durchsuchungsbefehl für dessen Taschen....
Anzeige und Polizei sind keine! Erziehung. Mir als Elternteil wäre das sogar Recht, dass die Lehrerin die Tasche durchsucht.

Denkt mal weiter: Was wenn jemand Schusswaffen in der Tasche hält und kein Lehrer dürfte reingucken? ... 
steppenhund antwortete am 25. Jan, 09:07:
Es sollte aus meiner Antwort ersichtlich sein, dass ich ebenfalls dafür plädiere, dass die Lehrerin die Tasche durchsucht.
Ich habe versucht aufzuzeigen, dass dies die freundlichere und angenehmere Form im Vergleich mit Polizei holen ist.
Wenn die Eltern einverstanden sind, ist ja alles ok.
Wenn die Eltern allerdings nicht einverstanden sind, dann tritt die Situation ein, dass die Lehrerin zwar rechtlich nicht befugt ist, (Schutz der Privatspähre) allerdings solche Schüler nichts in der Klasse verloren haben. Zu untersuchen, ob jemand Schusswaffen in der Tasche hat, ist ein eher selbstmörderischer Akt.
Wenn das erwünscht ist, helfen nur Detektoren am Tor mit ausgebildetem Sicherheitspersonal. 

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