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cotopaxi

 
.peter meinte am 4. Mai, 16:14:
Inspektoren-Wahn
Diese Angst vorm Inspektor, die kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde in meinem Unterricht nicht, aber auch garnichts, anders machen als wenn der Herr oder die Frau nicht da wäre.

Sollte einem der Inspektor tatsächlich wegen der Betrachtung einer einzigen Stunde dumm kommen ... ist mir wurst.

Es gibt schlimmeres: Schreiende, schlüssel werfende Kollegen. Alkoholismus, Unzuverlässigkeit, Gleichgültigkeit, Pädophilie ... you name it, und sie alle können selig weitermachen und später mal Rente einstecken. Oder was ist mit schlechten Lehrbüchern, nicht vorhandener Methodenkoffer, schlechten Deutschkenntnissen, ADS, usw.

Allerdings bin ich ohnehin eher die strengere Sorte von Lehramts-Anwärter ;-) Unruhe in der Klasse ... bei mir nur, wenn es hilfreich ist und methodisch dem Thema auf die Beine hilft.

Und wenn die Schüler nicht zum Unterricht kommen ... wieso sollte das meine Schuld sein. Hell, ich würde ich nicht kommen an ihrer Stelle, wenn es keine Konsequenzen hätte. Ist doch eh nur noch Beschäftigungstherapie. 
teacher antwortete am 4. Mai, 17:23:
Der Inspektor kommt 2-3 Mal im Leben zu uns. Daran hängen vertragsrechtliche Folgen - da ist die Nervosität schon verständlich.
Bei mir ja nicht mehr, das ist nur mehr ein Pawlowscher Effekt.

Zur Schülerabsenz:
Stimmt genau - nicht meine Schuld: Bloß ist es normal, die Lehrer für die Dinge verantwortlich zu machen, die sie nicht verursacht haben. Gewalt, Unordnung, Disziplinlosigkeit, Leistungsverweigerung ... gleicht wirft man der Schule Versagen vor.
Die Schüler verstehe ich bestens. Sollen sie stundenlang sinnlos Zeit absitzen? Schule ist kein Gefängnis! 
.peter antwortete am 5. Mai, 02:33:
Achja, auch für uns Lehrer gibt es Konsequenzen. Warum lernt man sowas nicht im Studium, zumindest bei uns? 
teacher antwortete am 5. Mai, 16:21:
Die akademische Lehrerausbildung (in Ö, an der Uni) ist noch sehr weltfremd, sodass unsere Junglehrer einige Jahre Ersterfahrung brauchen, um den schulischen Arbeitsalltag zu durchschauen. Manche Direktoren nutzen diese Unbelecktheit aus und versorgen die Junglehrer mit Jobs und Arbeit, gegen die sie sich anfangs nicht wehren trauen.
Ein Beispiel: Das Schulunterrichtsgesetz (Schug) und das Schulorganisationsgesetz (Schog), die beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Unterrichtens in Öst., werden an den Universitäten nicht behandelt, erst im 1.Dienstjahr (Praktikum) - auch nicht vollständig oder gar krtitisch. 

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