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cotopaxi

 
gulogulo meinte am 13. Mär, 15:49:
wenn der exakte wortlaut "bitte nicht herumerzählen" war, dann ging es doch nicht um geheimhaltung. diese formulierung berechtigt normalerweise den neuigkeitenempfänger zum weitersagen in bis zu fünf fällen. ;-) 
teacher antwortete am 13. Mär, 17:53:
juristisch gesehen! 

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