gulogulo meinte am 13. Mär, 15:49:
wenn der exakte wortlaut "bitte nicht herumerzählen" war, dann ging es doch nicht um geheimhaltung. diese formulierung berechtigt normalerweise den neuigkeitenempfänger zum weitersagen in bis zu fünf fällen. ;-)
teacher antwortete am 13. Mär, 17:53:
juristisch gesehen!