Quod erat demonstrandum. (Direkt aus "Latein für Angeber" ins Internet.)
Wir schicken gleich nach dem Konferenzbeschluss "Nicht zum
Aufsteigen berechtigt" eine Verständigung an die Eltern. Manche erwischen wir am falschen Fuß. Entweder sie haben bis zuletzt auf ein Wunder gehofft oder sie haben so ziemlich alles verdrängt.
Mutter I. pilgert in die Schule:
"Warum bekommt meine Tochter in Französisch einen Fünfer?", erregt sie sich.
"Irrtum. Sie bekommt in Latein einen Fünfer."
"Aber im Bescheid steht doch Französisch und Darstellende Geometrie ..."
Mutter I. hat den Rechtsbescheid nicht gelesen oder nicht verstanden. Französisch und DG spielen neben der negativen Note das Zünglein an der Waage. Dort konnte Tochter I. zwar mit einem "Genügend" positiv abschließen, aber die Lehrer sind der Meinung, dass sie auch in Französisch und DG Nachholbedarf hat. Der Konferenzbeschluss "Nicht Aufsteigen = keine Aufstiegsklausel" beruht daher nicht nur auf dem "Nicht genügend" in Latein, sondern wesentlich auf dem schwachen "Genügend" in Französisch und DG. "Schwache Genügend" dienen als Hinweis, dass keine freien Arbeitsreserven für totale Konzentration auf das negative Fach bestehen.
Umgekehrt: Wer in einem einzigen Fach negativ abschließt, sonst aber gute Noten im Zeugnis stehen hat, der darf mit der "Klausel" in die nächste Schulstufe aufsteigen. Er wird sich im folgenden Schuljahr auf seine Schwachstelle konzentrieren können, ohne in anderen Fächern in Gefahr zu geraten: "Leistungsreserven vorhanden."
Mutter I. wandert weiter, mit ihrem schwer gefährdeten Kind an der Hand: Latein!
"Sie muss eine Wiederholungsprüfung machen, im Herbst."
"Warum?"
"Sie ist negativ, sie muss erst nachlernen, was sie heuer versäumt hat. Sonst kann sie im nächsten Jahr gar nicht mitkommen, sonst fehlt ihr die Basis."
"Was soll ich lernen?", fragt die Tochter.
"Wie gesagt, es kommt eine Prosa-Stelle."
"Was ist Prosa?"
Mit dieser Frage untermauert sie naiv das negative Urteil:Q.E.D.
Mutter I. wandert und fragt weiter: DG ....
Wir schicken gleich nach dem Konferenzbeschluss "Nicht zum
Aufsteigen berechtigt" eine Verständigung an die Eltern. Manche erwischen wir am falschen Fuß. Entweder sie haben bis zuletzt auf ein Wunder gehofft oder sie haben so ziemlich alles verdrängt.
Mutter I. pilgert in die Schule:
"Warum bekommt meine Tochter in Französisch einen Fünfer?", erregt sie sich.
"Irrtum. Sie bekommt in Latein einen Fünfer."
"Aber im Bescheid steht doch Französisch und Darstellende Geometrie ..."
Mutter I. hat den Rechtsbescheid nicht gelesen oder nicht verstanden. Französisch und DG spielen neben der negativen Note das Zünglein an der Waage. Dort konnte Tochter I. zwar mit einem "Genügend" positiv abschließen, aber die Lehrer sind der Meinung, dass sie auch in Französisch und DG Nachholbedarf hat. Der Konferenzbeschluss "Nicht Aufsteigen = keine Aufstiegsklausel" beruht daher nicht nur auf dem "Nicht genügend" in Latein, sondern wesentlich auf dem schwachen "Genügend" in Französisch und DG. "Schwache Genügend" dienen als Hinweis, dass keine freien Arbeitsreserven für totale Konzentration auf das negative Fach bestehen.
Umgekehrt: Wer in einem einzigen Fach negativ abschließt, sonst aber gute Noten im Zeugnis stehen hat, der darf mit der "Klausel" in die nächste Schulstufe aufsteigen. Er wird sich im folgenden Schuljahr auf seine Schwachstelle konzentrieren können, ohne in anderen Fächern in Gefahr zu geraten: "Leistungsreserven vorhanden."
Mutter I. wandert weiter, mit ihrem schwer gefährdeten Kind an der Hand: Latein!
"Sie muss eine Wiederholungsprüfung machen, im Herbst."
"Warum?"
"Sie ist negativ, sie muss erst nachlernen, was sie heuer versäumt hat. Sonst kann sie im nächsten Jahr gar nicht mitkommen, sonst fehlt ihr die Basis."
"Was soll ich lernen?", fragt die Tochter.
"Wie gesagt, es kommt eine Prosa-Stelle."
"Was ist Prosa?"
Mit dieser Frage untermauert sie naiv das negative Urteil:Q.E.D.
Mutter I. wandert und fragt weiter: DG ....
teacher - am Mittwoch, 28. Juni 2006, 12:05