Einanderer meinte am 2. Feb, 22:50:
Zu Hans1862
"...staatliches Rechtsinteresse..." und "Rechtsverständnis" Ihre Lieblingsworte, jedoch tatbestandslos... Mit Ihrem "Rechtsverständnis" stimmt was nicht. Der Staat sind wir und er, der Staat, hat unserem Interesse zu dienen, dazu haben wir die Politiker gewählt, daß sie demgemäße, sinnvolle Gesetze erfinden. Wenn es um Kinder geht, dann hat das "staatliche Rechtsinteresse" in Form sinnloser Gesetze, seine Grenzen. Weil, Kinder gehen uns alle an, das darf nicht an dämlichen, auch noch von Ihnen falsch interpretierten Gesetzen scheitern. Und jedes Recht, also jedes Gesetz ist interpretationsfähig, also eine Sache der Auslegung, deshalb ja die vielen Gerichtsurteile ... dafür sind ja die Juristen geschult, sonst benötigen wir solche Rechtsverdreher nicht wirklich. Das unsägliche Beispiel mit bei Rot über die Ampel, wenn weit und breit niemand zu sehen ist, zeigt zum Beispiel ein völlig überzogenes, ja perverses "Rechtsverständnis". Wenn des Nachts, auf einer Kreuzung, die seit Stunden nicht befahren wird, ein einsamer Fußgänger auf die Grünphase warten soll, um Ihrem Rechtsverständnis zu "dienen", dann ist das idiotisch und zudem eine Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen, denn die Ampel gehört ausgeschaltet. Vergibt ein zufällig vorbeikommender Polizeibeamter trotzdem einen Strafzettel, wenn der einsame Fußgänger die einsame Kreuzung bei Rot quert, dann ist das Rechtsbeugung auf der Grundlage eines völlig falschen Rechtsverständnisses. Hans1862, sie sollten sich ersteinmal ein einführendes Werk über die Jurisprudenz reinziehen, zum Beispiel "Einführung in das juristische Denken" (Kohlhammer, Stuttgart) ehe Sie hier solch einen gequirlten und anmaßenden Unsinn verzapfen.
hans1962 antwortete am 2. Feb, 23:42:
mit solcher Rede hab' ich nichts am Hut.Gute Nacht.