hans1962 meinte am 30. Jan, 21:21:
Sollte diese Geschichte frei erfunden sein, ist sie eindrucksvoller Beleg für Inkompetenz. Sollte an dieser Geschichte auch nur im entferntesten etwas dran sein, sind Sie reif für die strafrechtliche Ausforschung.
Moonwish (Gast) antwortete am 30. Jan, 21:34:
Mit welcher Brgündung sollte man hier Strafrechtlich Vorgehen, wenn die Frage denn erlaubt ist...
BIA (Gast) antwortete am 30. Jan, 23:27:
Wofür denn dieses?
sbeedy (Gast) antwortete am 30. Jan, 23:42:
??????Dieser Kommentar ist ein Affront - und in der vorliegenden Form völlig sinnfrei.
Teacher hat zwei Formen der Reaktion beschrieben. Und das vorläufige Ende der Geschichte gibt keinerlei Hinweise darauf, dass eine der beiden Reaktionen indiskutabel wären. Im Gegenteil.
romeomikezulu antwortete am 31. Jan, 08:09:
Wo kann man Kommentare als "bedenklich" melden?
teacher antwortete am 31. Jan, 08:18:
Jemand hat Sie mal einen Troll genannt. Arbeiten Sie gerade an der Beweisführung dazu oder wollen Sie uns Ihr so geschätztes Fachurteil kundtun?
Budenzauberin antwortete am 31. Jan, 08:24:
Der Kommentar von Herrn Bübchen macht mich etwas agressiv. Im ersten Moment.Im zweiten denke ich, sein Provokationsversuch liegt in seiner eigenen Sprachlosigkeit, seinen eigenen Tränen begründet.
derbaron antwortete am 31. Jan, 12:05:
Hans1962: Hatten Sie uns nicht unlängst versprochen, sich von diesem Blog zurückzuziehen? Ich finde den hier oft stattfindenden kontroversiellen Meinungsaustausch hochinteressant, aber ihre völlig überzeichneten und destruktiven Beleidigungen sind höchst verzichtbar.
stichi antwortete am 31. Jan, 16:29:
Das hat er schon mehrmals versprochen bzw. aus seiner Sicht "angedroht", war aber immer gelogen!
Nirfin (Gast) antwortete am 31. Jan, 16:49:
Hans1962 hat ja schon in vielen älteren Beiträgen auf sich aufmerksam gemacht. Meistens durch völlig aus der Luft gegriffenen und überwiegend provozierenden Kommentaren. In Internetbegriffe gefasst ist er ein Troll der übelsten Sorte. Jemand der nur flamen, anstacheln, provozieren will. Eine echte Diskussion ist eh nicht möglich. Daher: Don't feed the Troll. Solche Leute muss man einfach nur ingnorieren.
hans1962 antwortete am 31. Jan, 18:38:
Hier herrscht offensichtlich eklatanter Informationsmangel. Das Stichwort lautet: Amtsverschwiegenheit.
Diese hat in Österreich übrigens Verfassungsrang.
Die wichtigsten Informationsquellen sind:
- Art. 20 (3) B-VG
- §46 (1) BDG
- §33 (1) LDG
- §5 VBG
- §310 StGB
teacher antwortete am 31. Jan, 19:44:
Zur Erinnerung: Hier ist alles anonymisiert. Mit Grund. Natürlich ist auch der Name verändert worden.
hans1962 antwortete am 31. Jan, 19:54:
Zur Aufklärung:
Nicht nur Namen sind durch die Verschwiegenheitspflicht geschützt, sondern die Vorgänge an sich. (für dermaßen dumm halte ich Sie nicht, dass Sie hier die realen Namen verwenden würden. Ich fasse Ihre "Erinnerung" als einen gezielten, persönlichen Beleidigungsversuch auf : )
teacher antwortete am 31. Jan, 20:37:
Wer ist der Geschädigte? Und wem soll ich das ausrichten?
hans1962 antwortete am 31. Jan, 20:55:
Mit DER Argumentation laufen Sie auch bei Rot über die Straße, wenn gerade niemand in Sicht ist, nicht wahr? Niemand wurde geschädigt, meinen Sie, und trotzdem erhalten Sie ein Strafmandat, da eine Fußstreife der Polizei Ihre Verwaltungsübertretung beobachtet hat. Es geht dabei um staatliches Rechtsinteresse, das Sie mit Ihrem Verhalten verletzen und weswegen Sie letztendlich, falls Sie dabei erwischt werden, bestraft werden. Diskutieren Sie die Angelegenheit vielleicht einmal in einer ruhigen Stunde mit Ihrem Schulleiter, oder meinethalben auch mit der Dienstaufsicht - muss ja nicht gleich der Staatsanwalt sein. Aber Halt! Vor Ihrer Kollegenschaft halten Sie dieses Blog ja geheim...
btw: Förderung des Rechtsverständnisses findet lehrplanmäßig in keiner einzigen Schulstufe statt. Theoretisch hat das eine weitreichende politische Dimension. Praktisch bedeutet es lediglich, dass die meisten von uns nicht den blassesten Schimmer davon haben, was Rechtsordnung ist, geschweige denn, wie sie funktioniert. Für Verstöße haben wir, wenigstens die allermeisten von uns, aber gerade zu stehen. Ich denke, dass Sie, teacher, zu "uns" gehören.
hans1962 antwortete am 31. Jan, 21:14:
Gesammelte Replik:
Ihre StellungnahmenFrau Budenzauberin,
Herr Baron,
Herr Romeo,
Frau Stichi,
konnten mich weder einschüchtern, noch im Geringsten beeindrucken.
Das sind Kategorien, in welchen ich nicht zu Hause bin.
teacher antwortete am 1. Feb, 08:16:
Zur Klarstellung
Ich möchte in diesem Blog keine Beteiligten in ihren Rechten schmälern oder irgendwie verletzen. Deswegen werden alle Personen, Handlungen und Umstände soweit verändert, dass niemand zu Schaden kommen kann - auch ich nicht - und deswegen muss dieses Blog anonym bleiben.Gleichzeitig möchte ich die heutige Schulrealität so deutlich aufzeigen, dass besseres Verständnis und Verbesserungsansätze möglich werden. Dazu gehören auch Fallbeispiele wie sie im übrigen in jedem Rechtsstudium aufgearbeitet werden, ohne Persönlichkeitsrechte zu beschneiden.
So nebenbei wird hier auch die zunehmende Tendenz sichtbar, Schule und Lehrer mit Drohungen einzuschüchtern, was ich hiermit gerne offenlegen will.
BIA (Gast) antwortete am 1. Feb, 09:54:
Wenn jeglicher "Vorgang" der Amtsverschwiegenheit unterliegt, ist Kommunikation über Schule nicht mehr möglich. Schule besteht nicht aus einem unpersönlichen System, sondern in erster Linie aus "Vorgängen", die hunderttausende Schüler, Lehrer und Eltern betreffen. Wie problematisch das "System" läuft, zeigen u. a. diese "Vorgänge". NB: Amtsverschwiegenheit gilt nicht für "Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen".
Ich halte "Teenagermädel ist ein paar Wochen lang unleidlich und besorgniserregend still" nicht für einen dramatischen, geheimzuhaltenden Einzelfall.
derbaron antwortete am 1. Feb, 10:23:
Haha ;-)
Da hat jemand die Grundsätze der Amtsverschiegenheit nicht verstanden. ;-)Wie wäre es denn im Fall der ärztlichen Schweigepflicht? Wie könnte denn ein Erfahrungsaustausch über bestimmte Krankheiten (auch in der Öffentlichkeit) stattfinden, wenn man nicht - anonymisiert - über bestimmte Krankheitsverläufe sprechen dürfte? ;-)
Teacher, ich würde solche Trolle einfach löschen und sperren.
hans1962 antwortete am 1. Feb, 21:05:
@BIA
"Muslimischer Teenager wird wegen Verhaltensauffälligkeit dem Schulpsychologen vorgestellt und die Eltern vorgeladen."Das sind eben k e i n e offenkundigen, schulbehördlich veranlasste Vorgänge und unterliegen deshalb selbstverständlich der Amtsverschwiegenheit - das kann nicht in ernstzunehmender Weise in Frage gestellt werden.
Weiter oben wies ich auf das allgemein vorherrschende, mangelhafte, weil nicht einmal ansatzweise ausgebildete Rechtsverständnis hin. Dem füge ich noch hinzu, dass nicht nur Rechtsvorschriften das Handeln einer Lehrperson bestimmen sollten, sondern auch so etwas wie "Berufsethik". Damit möchte ich meine Einlassungen zu dem Thema beenden.
PS: zu den einschlägigen ministeriellen Erlässen haben Sie, BIA, vermutlich wesentlich besseren Zugang, als ich.
BIA (Gast) antwortete am 1. Feb, 22:42:
@hans
"Schüler/in hat Termin bei Schulpsychologen u. Eltern werden eingeladen" ist an jeder Schule eine Standardprozedur. Kann mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Weise NICHT "Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen" sind. Wir wurden an meiner Schule darüber belehrt, dass wir keine Schulinterna bei sogenannten "Tengelmannkonferenzen" ausplaudern sollen, also beim örtlichen Lebensmittelladen vor örtlichen Kunden über unsere Schüler, Lehrer etc. etc. sprechen sollen. Das ist für mich nachvollziehbar, da Rückschlüsse auf die Person möglich sind.
Aber hier? Anyonymisiert? In jede erdenkliche Richtung anonymisiert? Ist ja nicht so, dass diese Schülerin ein Einzelfall im Land wäre und darum klar, um wen es sich handelt.
hans1962 antwortete am 1. Feb, 23:14:
@BIA
Auf diese Argumentationslinie nahm ich weiter oben schon Bezug ("rote Ampel").
BIA (Gast) antwortete am 2. Feb, 12:05:
@Hans
Nein, so sehe ich das nicht- es geht nicht darum, dass hier in diesem anonymen Raum Amtsgeheimnisse gebrochen werden dürfen - sondern dass es kein Amtsgeheimnis sein kann, über einen Vorgang zu berichten, der ein normaler, alltäglicher schulischer Vorgang ist - eine "offenkundige Tatsache", wenn wir so wollen: problematische Einzelfälle werden an den Schulpsychologen verwiesen. Ich weiß nicht, wie das in Ö. läuft, aber bei uns beschäftigt der Dienstgeber Juristen, die geben sicherlich Auskunft.