fedor (Gast) meinte am 17. Dez, 14:34:
Der Arbeitsaufwand für eine Anzeige war gering.Die Liste mit den unentschuldigten Tagen wurde an das zuständige Magistrat geschickt,dort von einem Beamten überprüft und danach eine Strafverfügung erlassen.Dabei wurde aber mit Augenmaß vorgegangen.Wegen 2 oder 3 Fehltagen im Monat wurde-außer einem Elterngespräch-nichts unternommen.Gilt aber NUR für Regelschulen.
teacher antwortete am 18. Dez, 13:12:
Na, das Elterngespräch hatten wir schon - am Telefon.