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cotopaxi

 
ixsi (Gast) meinte am 20. Okt, 19:31:
Strafanzeige durch die Eltern?
Können die Eltern keine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den anderen Jungen stellen? Oder wollen sie das nicht? 
Kienspan antwortete am 20. Okt, 19:40:
ich würd' vermuten:
sie trau'n sich nicht,
Fest steht, dass die Schule (=Lehrkörper) wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht haftbar geworden ist. 
Peter (Gast) antwortete am 20. Okt, 20:19:
Aufsichtspflichtverletzung
Ob das jetzt wirklich "fest steht", also als absolutes Faktum betrachtet werden kann, geht aus dem Text jetzt nicht so genau hervor...

Es ist zwar richtig, dass KInder an der Schule als wesentlich "überwachungsbedürftigere Iditioten" angesehen werden, als nun Kinder zu Hause, deswegen muss im Gegensatz zu zuhause auch eine wesentlich strengere Aufsicht, also eigentlich fast schon so eine strenge wie bei Straftätern in einem Gefägnis, wenn sie Freigang haben, geführt werden.

Zumindest im bayerischen Schulrecht wäre es aber trotzdem noch nicht so, dass jedem Schüler jede Sekunde ein Lehrer nachrennen muss.
Zwar dürfen Schüler im Klassenzimmer eigentlich nicht eine Sekunde unbeaufsichtigt bleiben (man vertraut ihnen eben wie Schwerverbrechern, lasst die keine Sekund alleine, die bauen sofort Mist), aber dass Lehrer sich beim Stundenwechsel nicht beamen können, sieht das bayerische Schulrecht schon ein. Wäre also der "Schlagabtausch" hier beim Stundenwechsel passiert, würde noch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen.
Genauso wird beispielsweise in der Pause schon verlangt, dass es für jeden Bereich eine Aufsicht gibt, anders als im Orwellschen Überwachungsstaat verlangt aber kein Mensch von den Aufsichtspersonen, eine permanente Rundumsicht von 360 Grad sowie eine Multitaksingfähigkeit eines Computers zu haben. Auch wird (noch) nicht verlangt, dass Schüler auf dem Klo permanent überwacht werden. Wäre also der "Schlagabtausch" hier beispielsweise beim Gang in die Pause auf der Treppe passiert (und die Aufsicht hätte eben den Pausenhof "gehabt"), oder auf der Toilette, oder eben, während die Aufsicht gerade einen anderen Streit geschlichtet hätte, auch dann hätte keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgelegen.

Ich glaube, meine Beschreibung stellt ziemlich schön dar, dass Kinder, die zuhause auch mal die Freiheit haben, einfach mal zwei Stunden OHNE Aufsicht zu spielen (um Gottes Willen, was da alles passieren kann!), im bayerischen Schulrecht unfähige Idioten sind, die man keine Minute aus den Augen lassen sollte. Aber es wird durchaus berücksichtigt, was ohne Orwellsche Televisoren an Aufsicht eben machbar ist.

Wie ist das im österreichischen Schulrecht? Hätte da mein Vorredner recht, und eine Aufsichtspflichtverletzung "ist Fakt", sobald was an der Schule passiert ist, egal welche Umstände? 
Kienspan antwortete am 20. Okt, 20:31:
@Peter
1. Lesen Sie mal genau, was teacher als Fiktion geschrieben hat.
2, Teacher schreibt aus Österreich.
3. Lesen Sie mal das: §47 SchUG 
teacher antwortete am 21. Okt, 17:01:
Ja, bei uns in Österreich ist es ähnlich. Wir haben auch Aufsichtspflicht für die ganze Zeit des Unterrichts (inkl. Pausen). Passiert ist die Attacke genau in der Zeit zwischen Pausenende und meinem Eintreffen, also beim Hineingehen der Kinder in die Klasse, zu ihren Plätzen. Rechtlich ist die Gangaufsichtsperson nicht mehr zu belangen, sondern der Lehrer, der in die Stunde kommt (also ich).

Armin hat nicht abgewartet, bis ich komme, sondern ist gleich zum Doc gelaufen. Ich habe die Klasse abgeholt und bin dann mit ihr in den Computerraum gegangen ... dort habe ich erst erfahren, was los ist.

Strafanzeige?
Wenn raufende Burschen bei der Polizei angezeigt werden, dann ist diese für die nächsten Jahre ausgelastet. Pädagogisch sinnvoll ist das auch eher seltenst. Das weiß auch der Doc. 

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