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cotopaxi

 
Der 13-jährige Armin ist ein Fliegengewicht in jeder Hinsicht. Zart gebaut und zärtlich erzogen.

Als ich gestern in die Klasse kam, war Armin bereits beim Schularzt. Der wesentlich stärkere und aggressivere Bert hatte mit dem Fuß gegen ihn getreten und seine linke Hand verletzt. Der schmächtige Armin hat es aufgeben, bei den Lehrern Hilfe zu suchen. Er hat schnell gelernt, dass dabei für ihn nichts rausschaut.
"Die reden nur."

Der Schularzt hilft, der tut was. Er untersucht die schmerzende Hand und kühlt sie mit feuchten Umschlägen. Er notiert sich die Daten und informiert den Direktor, notfalls geht auch eine Anzeige zur Polizei. Körperverletzung ist ein Delikt und muss angezeigt werden.

Zehn Minuten später steht die Direktorin in der Tür und lässt die Streitparteien berichten. Sie tadelt den Übeltäter und fordert mich auf, den Vorfall im Klassenbuch zu dokumentieren. Typisch Pädagogen, sie reden und schreiben. Das beeindruckt Bert seit Jahren nicht, er klappt bloß die Ohren zu. Deswegen geht Armin lieber gleich zum Doktor.
"Der tut was."

P.S.: Wenn die Lehrergewerkschaft mehr handfeste Sanktionen ("Strafen") für disziplinlose Schüler fordert und die Ministerin das kategorisch ablehnt, dann denke ich an Armin.

ICH brauche die Strafen nicht, IHN würden sie schützen. ICH könnte etwas TUN, für IHN.
steppenhund meinte am 16. Okt, 19:04:
Vielleicht doch schreiben
Ins Klassenbuch.
Schreiben an Eltern mit erster Verwarnung.
Schreiben an Eltern mit zweiter Verwarnung und Ankündigung, dass bei dritter Verwarnung Schulausschluss droht.
-
Wenn die Ministerin den Schulausschluss ablehnt, alle Lehrer streiken lassen (geht ja bei den Metallern auch).
-
Oder die Bundesheermethode anwenden. Die ganze Klasse strafen. Nach einer gewissen Zeit nehmen die das selbst in die Hand.
Wenn die Ministerin dagegen ist, muss es ja vor einen Ausschuss kommen. Dort den Fall aufrollen.
Zeitungen involvieren.
Die Ministerin fragen, was man tun soll.
Die Ministerin anbinden und Bert bitten, auf die Ministerin einzutreten. "Es wird keine Strafe geben!"
Solange, bis die Ministerin aufgibt.
Aber die Geschichte mit der Anzeige geht auch.
Kinder müssen wohl wegen sozialer Unverträglichkeit ausgeschlossen werden können.
Oder sonst ihre Eltern einsperren. Verletzung der Sorgepflicht. Ein aggressives muss halt von den Eltern in die Schule begleitet werden. 
BIA (Gast) antwortete am 16. Okt, 21:44:
Kollektivstrafen waren zu meiner Zeit tatsächlich verboten, soweit ich mich erinnern kann. Bis es zu einem Schulausschluss kommt, müssen ziemlich die Fetzen geflogen sein.
Das österreichische System erschient mir aber in der Rückschau als besonders zahlos. 
flyhigher antwortete am 17. Okt, 14:35:
Wenn das mal alles so einfach wäre, und Armin inzwischen nicht grün und blau geprügelt worden ist, oder, Gott bewahre, ihm noch schlimmeres zugestoßen ist. 
Moonwish (Gast) antwortete am 17. Okt, 16:32:
Kollektivstrafen sind beim Bund tatsächlich verboten, aber ich zitiere meinen Spieß: "Sein Sie sich sicher, wir finden bei jedem was!" 
teacher antwortete am 17. Okt, 17:28:
In der öst. Schule sind Strafen verboten, Kollektivstrafen sowieso. 
Peter_Gogik (Gast) meinte am 16. Okt, 20:31:
Ach verdammt, den Kurs "Strafe - das pädagogische Allheilmittel" hätte ich an der Uni mal besuchen sollen.
Und ich brech mir immer einen ab und höre den Schülern zu.
Man lernt halt nie aus. 
BIA (Gast) antwortete am 16. Okt, 21:45:
Zuhören ist schon gut und meist auch hilfreicher als die "harte Tour". Aber es gibt schon auch die Kerle (meistens Kerle, seltener Kerlinnen), die das Zuhören der Lehrkraft als Schwäche und Zahnlosigkeit auslegen. 
teacher antwortete am 17. Okt, 17:32:
Genau das wirft man uns Pädagogen ja vor: Wir hören zu.
Pädagogen haben Verständnis für die Täter, Mediziner bieten Hilfe für die Opfer - deswegen kommt Armin nicht mehr zu uns. 
El Loco antwortete am 18. Okt, 06:24:
Zuhören? Wobei? Wie die Stiefel knallen?
Nö.
Zuhören kann man eh nur dem, der auch redet. Aber als Garant der Ordnung - und wer ist das in der Schule, wenn nicht die Lehrpersonen? - hat man auch darauf zu dringen, daß die Ordnung eingehalten wird: nicht der Ordnung willen, sondern weil sie dem Schutz des Schwächeren dient.
Und wer andere verletzt - vorsätzliche Körperverletzung ist eine Straftat - muß erst einmal unschädlich gemacht werden. Sprich, Sanktion, Strafe.

Wenn einer meiner Konfirmanden einen anderen verletzen würde, hätte ich binnen drei Minuten die Eltern am Telefon, daß die ihren Sprößling abholen, und dann wäre für den erst einmal der Konfirmandenunterricht vorbei. 
Chris (Gast) antwortete am 18. Okt, 09:05:
Ja, leider war das schon immer so, das Täter geschützt wurden, das Opfer hingegen von den Lehrern noch zusätzlich verhöhnt.
Das wird sich wohl nie ändern.

Wenn ich so an die Grundschulzeit Ende der 70er denke, als so ein wiederlicher Typ mich durch die Schule hetzte mit ner Rasierklinge in der Hand mich dann stellte und meinen Unterarm blutig ritze. Und ich dann blutig beim Lehrerzimmer um Hilfe suchte, aber mir nur gesagt wurde ich solle mich nicht so anstellen. Als mir gesagt wurde, das ich selber Schuld sei weil ich den Typ wohl provoziert hätte (ich habe den nicht provoziert, ich war halt zu der Zeit ein recht schwächlicher Junge, das reichte dem als Grund mich so zu verletzten). Als ich dann bei den Eltern Ärger bekam wegen dem blutigem t-shirt, die seelische Verletzung das selbst die Eltern einem nicht glauben, die scheiß Lehrer zu denen ich nie mehr Vertrauen hatte...

Als ich mich dann doch wehrte und so einen ekelhaften Typen mit voller Wucht in einWandregal stieß und er damit zu Boden ging, als der Täter wieder geschützt wurde, ich Ärger bekam, meine Eltern den Schaden zahlen musste und ich die Lehrer noch mehr hasste...

Als später auf der Realschule zwei Typen nachweislich ein meinem Fahrrad beide Reifen aufschlitzen und der Lehrer ERNSTHAFT zu mir sagte, da könne man nichts machen, dann soll ich halt gefälligst auf mein Rad aufpassen (was für eine völlig Schwachsinnige Aussage, soll ich mein Rad im Unterricht etwa immer bei mir haben?). Und wieder Ärger von den Eltern mit der gleichen völlig verblödeten Aussage, das ich besser aufpassen sollte.....und die teuren Mäntel und Schläuche musste ich zur Strafe(!) vom Taschengeld bezahlen.

Als ich mit der Konfirmandengruppe unterwegs war und ich heimlich Zigarretten im Koffer hatte. Als ich vom Klo wieder auf mein Zimmer kam und sah wie mein Koffer offen war, die Packung Zigarretten in der Hand der Aufsichtsperson (die auch Lehrer war), den Ärger den ich bekam.
(soweit so gut denkt ihr jetzt......aber was war passiert? Einer meiner Mitkonfirmanden hatte einfach meinen Koffer durchsucht die Kippen gefunden und sie dem Lehrer gegeben. Ich bekam Ärger für die Kippen, das der Mitkonfirmand aber einfach meinen Koffer durchsucht hatte, spielte keine Rolle, er der Täter wurde geschützt)

Ich frage mich 30 Jahre später immer noch..

Was sollte das...
Was sollte das...
Was sollte das...Was sollte das...

Fürs Leben gezeichnet.........zum Kotzen alles...und es hat sich nichts geändert und die Lehrer reden sich immer noch auf mangelnde Möglichkeiten heraus....was für ein Blödsinn.... 
teacher antwortete am 19. Okt, 16:42:
@El Loco: Die meisten Eltern würden uns sagen, dass wir eben besser aufpassen und die Kinder erziehen sollen. Unser Problem, glauben sie.
Irrtum, das ist kein Lehrerproblem, das ist ein Mitschülerproblem.
Es ist das Problem, dass 5 % Täter 95 % harmose Mitschüler ungestraft terrorisieren dürfen.

@Chris: Ich verstehe den Frust. Ich glaube aber, dass nicht die Schule oder die LehrerInnen für deine negativen Erfahrungen verantwortlich zu machen sind. Ich sehe täglich, wie hilflos sie selbst sind! 
Mandros (Gast) meinte am 17. Okt, 00:57:
wehren..
auch wenn es hart klingt (und keine besseurng der Zustände zulässt):

Vllt. sollte der schwache Schüler einfach Aggresion und Kampfsport lernen... scheiß Situation aber sobald der Bully mal was "aufs Maul" bekommen hat ändert dich das schnell... 
leuman (Gast) antwortete am 17. Okt, 13:00:
wehren-Blödsinn
Äh ja. Prima Idee. Eine Kampfsportart zu lernen dauert ja nicht lange, so lange kann Armin weiter leiden. Und nehmen wir mal an, Bert treibt schon Kampfsport, was macht Armin dann? Sich bewaffnen? Nebenbei: Warum wird eigentlich im Kampfsport nach Gewichtsklassen eingeteilt, wenn damit ein kleines, mageres "Häddele" jemanden vermöbeln kann, der beinahe doppelt so schwer und einen Kopf größer ist?

Das Problem ist nicht, dass Armin sich nicht wehrt, er ist auch nicht "selber schuld." Das Problem liegt in Berts Verhalten, und den mangelnden Möglichkeiten von Autoritätspersonen gegenüber Bert auch als solche aufzutreten und sein Verhalten zu korrigieren... 
Mandros (Gast) antwortete am 18. Okt, 16:23:
^^
das Problem ist eher das Strafen nur wirken wenn sich der bestrafte darauf einlässt und das soziale Umfeld die Strafe mit trägt, ist dies nicht gegeben dann hat die Strafe keinen Effekt. Dies wiederrum bedeutet das dann immer schwerer wird ihn zu bestrafen ...

Und um die Techniken bei zu bringen die er können müsste, hmm vllt. 2-10 Stunden ^^ 
leuman (Gast) antwortete am 21. Okt, 17:01:
2-10h, wow. Dann muss ich ja ein echter Idiot sein, dass ich seit einem Jahr Muay-Thay mache und mich trotzdem nicht mit Leuten anlegen will, die mich um 40cm überragen und 50 Kilo schwerer sind. Jugendliche lernen natürlich viel schneller, aber reicht der Effekt wirklich, um in höchstens 3 Wochen zu lernen, was ich nicht in 50 gelernt habe?

Zu den Strafen: Der Bestrafte lässt sich darauf ein, wenn er den Strafenden als Autoritätsperson akzeptiert. Wenn der Aber immer nur dumm labert und nie was macht, ist das sicher nicht der Fall. 
Mandros (Gast) antwortete am 22. Okt, 15:06:
^^
@ Strafen:

Ja und sie müssen halt auch vom Umfeld mitgetragen werden und DA liegt auch das Problem. Wen z.b. die Eltern nicht auf einer Linie mit den Lehrern handeln dann kann man das Kind nicht bestrafen 
Stefan (Gast) meinte am 18. Okt, 09:24:
Werdet neue Mittelschule!
Wovor genau fürchtet ihr euch dann noch im Zusammenhang mit der neuen Mittelschule? Schlägertypen habt ihr ja anscheinend jetzt schon. Wo genau liegt da noch die Daseinsberechtigung des Gymnasiums? Schlimmer kann es eh nicht mehr werden. Und die neue Mittelschule ist politisch erwünscht, da bekommt ihr dann sagor in einzelnen Stunden Team-Teaching. 
teacher antwortete am 19. Okt, 16:50:
Viele bei uns glauben, dass momentan die Schlägereien (und andere "Störungen") im Gymnasium noch gut unter Kontrolle zu halten sind, weil die große Mehrheit unserer Schülerinnen völlig ok sind. Wenn aber in den Gesamtschulen in jeder Klasse ein paar unwillige Störer aktiv werden, dann hört sich - unter den gegebenen Bedingungen - ein geordenter Unterricht auf. In den städtischen Hauptschulen ist es ja schon so weit - deswegen gibt es dort 1000e Abgänger, die nicht lesen und schreiben können.
Bei uns völlig undenkbar. 
Peter_Gogik (Gast) meinte am 18. Okt, 23:11:
Ach das alte Dilemma... "Zuhören" und "aktives Zuhören" sind halt zwei verschiedene Dinge. Ich empfehle da Thomas Gordon um ein wenig Licht ins dunkle Stübchen zu bringen.
Aber Achtung! Vielleicht muss man danach seine angenehm einfache Polemik und die nett plakativen und nach Zustimmung heischenden Stammtischparolen neu überdenken... 
teacher antwortete am 19. Okt, 16:51:
Welcher Lehrer hat das noch nicht gelesen?
Dem Armin ist damit nicht geholfen! 
Peter_Gogik (Gast) antwortete am 19. Okt, 18:07:
Scheinbar alle hier.
Und Armin ist sofort geholfen, wenn mans korrekt macht.
Alle geforderten Strafen bewirken doch nur, dass Armin nach der Schule erst mal richtig eins auf die Fresse bekommt. 
burnheart (Gast) meinte am 19. Okt, 00:43:
Strafe muß sein
die Schüler sollen ja rechtzeitig lernen, dass nur jene Strafen dürfen, die die notwendige Authorität / Macht haben.
Früher da war das alles einfacher. Wer nicht hören wollte, musste fühlen. Und bei wem das nichts half, der wurde in ein Heim (für schwer Erziehbare, wie es damals hieß) gesteckt. Meistens hat diese Androhung aber ohnehin bereits gereicht. Heutzutage sind wir aber natürlich alle erschüttert darüber, was dort alles passieren konnte.
Wirklich schade, Strafsysteme haben doch in der Vergangenheit immer Übergriffe unter den Schülern verhindert. Naja zumindest hat sich niemand beschwert und der Lehrer konnte 'seine' Arbeit machen... 
teacher antwortete am 19. Okt, 16:53:
Ich muss noch einmal klar sagen: ICH mag keine Strafen. Aber ich will der großen Mehrheit der Nichttäter Schutz bieten - das funktioniert heute viel zu schlecht. 
Kienspan antwortete am 19. Okt, 19:44:
Das ist doch grober Unfug, was Sie da schreiben, teacher. Sogar die Eintragung ins Klassenbuch nahmen Sie erst nach Aufforderung durch die Schulleiterin vor. 
teacher antwortete am 20. Okt, 16:48:
Armin hat mir gar nichts gesagt, ich konnte gar nichts eintragen. Er hat gleich Hilfe beim Doc gesucht. 
Kienspan antwortete am 20. Okt, 17:12:
eh.
Als Sie mit dem Unterricht begannen, fiel Ihnen die Abwesenheit von "Armin" gar nicht auf. Hat Ihnen auch niemand aus der Klasse verraten, nicht wahr?
Diese systemische Verleugnung von Verantwortung kotzt mich an. 
teacher antwortete am 21. Okt, 16:51:
Es macht hier keinen Sinn, die Details in Sekundenschärfe zu berichten. Aber Kienspan hat sowieso ein klarer Bild. 
Kienspan antwortete am 21. Okt, 17:34:
Der dargestellte Zeitraum beträgt mehrere Jahre.
"Das beeindruckt Bert seit Jahren nicht..." schrieben Sie.
Ja, in der Tat. Ich nehme Sprache genau und ich gehe auf das Bild ein, das Sie hier entwerfen. Sie wollen der großen Mehrheit der Nichttäter Schutz bieten und lassen die "Berts" jahrelang gewähren, obwohl knackige Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind. Könnten Sie vielleicht noch auisführen, weshalb das heute viel zu schlecht funktioniert?
Und, am Rande vermerkt, wenn Sie sich in Ihren Kommentaren von Ihren eigenen Worten im Beitrag distanzieren, soll's mir auch recht sein. Unschlüssig - so könnte man Ihre Haltung auch bezeichnen. Möglicherweise wirkt das ja auch auf die Schüler. 
BAI (Gast) antwortete am 21. Okt, 18:14:
Kann vielleicht jemand antworten, der sich im österreichischen System auskennt: Was sind die knackigen Sanktionsmöglichkeiten denn? und werden sie genutzt?

Danke. 
Kienspan antwortete am 21. Okt, 18:46:
Schulausschluss
Suspendierung
§49 SchUG

Wenn in einer Norm die Wendung "hat ... zu stellen" u.ä. gebraucht wird, ist von Gesetzes wegen kein Ermessensspielraum gegeben. 
teacher antwortete am 26. Okt, 12:44:
Schulausschluss ... wird nur in sehr wenigen Extremfällen (z.B. Waffengebrauch) von den vorgesetzten Dienststellen genehmigt. Meist wird es in einen Schulwechsel (um den sich der Direktor bemühen muss, d.h. er muss für den Delinquenten eine aufnahmebereite Schule finden) umgewandelt.

Ich habe in meiner Schule seit 20 Jahren keineGenehmigung für einen Ausschluss erlebt, das schlimmste war eine Androhung auf einen Ausschluss. Pfau, das hat weh getan. Schriftlich!

Und bitte, Herr Kienspan: Welche knackigen Erziehungsmittel stehen den Lehrern zur Verfügung? Ich bräuchte hier dringend Ihren fachmännischen Rat. 
Kienspan antwortete am 26. Okt, 13:37:
Ein behördlich veranlasster Schulwechsel ist Konsequenz eines Schulausschlusses - von Umwandlung keine Spur. Dass zwischen gegebenen Rahmenbedingungen und praktischer Durchführung offensichtlich eine riesige Lücke klafft, hängt nicht zuletzt mit der Uninformiertheit der Lehrer zusammen. Diese Lücke "dem System" anlasten zu wollen, ist bewusst kurzsichtig von Ihnen.

Es war im übrigen von "knackigen Sanktionsmöglichkeiten" die Rede, nicht jedoch von "knackigen Erziehungsmitteln". An dieser Stelle schraube ich Sie jetzt fest.

Das zunehmende Problem des Schulwesens mit auffälligen Schülern ist in diesem Interview mit dem Kinderpsychiater Winterhoff beleuchtet. Es geht dabei um "erzogene", aber unreife Kinder. Wie Sie darin auch nachlesen können, kümmert sich die Lehrergewerkschaft durchaus um differenzierte Problembetrachtungswinkel. 
teacher antwortete am 26. Okt, 15:31:
Ich fühle mich "festgeschraubt" (???)
Bitte um die knackigen Sanktionsmöglichkeiten.

Zu Winterhoff: Er wird von LehrerInnen (auch von mir) gerne gelesen und wir fühlen uns gut verstanden. Als Kinderpsychiater (Mediziner) wird er auch viel ernster genommen als ich als Pädagoge - selbst wenn wir streckenweise das gleiche sagen. Lehrern wir ihre Erfahrung mit den Kindern als "Jammern" ausgelegt, einem Mediziner als Befund. Darum beneide ich ihn. 
Kienspan antwortete am 26. Okt, 15:51:
Verzeihen Sie bitte, die Lehrer sollten Winterhoff nicht nur lesen, sondern auch verstehen. Am Verständnis mangelt's jedoch erbärmlich. Teils aus Unfähigkeit, teils aus Unwillen.

Die Grundlage Ihrer Jammerei in diesem Beitrag ist hinreichend mit "knackiger" Information widerlegt. Daran ändert auch die rhetorische Frage nichts "Wooooos haaaaßt deeees?"

Erschütternd. 
teacher antwortete am 26. Okt, 15:54:
Danke für die umfassende Auskunft. War nicht mehr zu erwarten?! 
Kienspan antwortete am 26. Okt, 16:06:
Gerne.
Ich melde mich wieder. 
teacher antwortete am 26. Okt, 16:36:
Davon gehe ich aus. Ich brenne darauf. 
Kienspan antwortete am 26. Okt, 16:45:
Ich möchte gerne noch ein mögliches Missverständnis ausräumen: die Informationen gebe ich den anderen kritischen Lesern Ihres Blogs. Sie, teacher, lesen diese ja nicht mal. Insofern ist mir Ihr persönliches Interesse daran ziemlich - naja... 
stichi antwortete am 26. Okt, 16:52:
Blubberblubber! 
Kienspan antwortete am 26. Okt, 16:56:
@stichi
well put, I'd say.
Sind Sie Lehrer? 
teacher antwortete am 26. Okt, 18:22:
Ich warte noch auf die wesentlichen Informationen ... für mich und meine Leser_innen. 
Kienspan antwortete am 26. Okt, 18:36:
Lassen Sie mal gut sein.
Es wird Ihnen nicht gelingen, mich in Ihren Verhandlungsstil zu locken. 
teacher antwortete am 26. Okt, 19:42:
Keine Antwort sagt ja auch viel aus. 
Kienspan antwortete am 27. Okt, 14:51:
Man kann das Ross zur Tränke führen.
Saufen muss es selber. 
ixsi (Gast) meinte am 20. Okt, 19:31:
Strafanzeige durch die Eltern?
Können die Eltern keine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den anderen Jungen stellen? Oder wollen sie das nicht? 
Kienspan antwortete am 20. Okt, 19:40:
ich würd' vermuten:
sie trau'n sich nicht,
Fest steht, dass die Schule (=Lehrkörper) wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht haftbar geworden ist. 
Peter (Gast) antwortete am 20. Okt, 20:19:
Aufsichtspflichtverletzung
Ob das jetzt wirklich "fest steht", also als absolutes Faktum betrachtet werden kann, geht aus dem Text jetzt nicht so genau hervor...

Es ist zwar richtig, dass KInder an der Schule als wesentlich "überwachungsbedürftigere Iditioten" angesehen werden, als nun Kinder zu Hause, deswegen muss im Gegensatz zu zuhause auch eine wesentlich strengere Aufsicht, also eigentlich fast schon so eine strenge wie bei Straftätern in einem Gefägnis, wenn sie Freigang haben, geführt werden.

Zumindest im bayerischen Schulrecht wäre es aber trotzdem noch nicht so, dass jedem Schüler jede Sekunde ein Lehrer nachrennen muss.
Zwar dürfen Schüler im Klassenzimmer eigentlich nicht eine Sekunde unbeaufsichtigt bleiben (man vertraut ihnen eben wie Schwerverbrechern, lasst die keine Sekund alleine, die bauen sofort Mist), aber dass Lehrer sich beim Stundenwechsel nicht beamen können, sieht das bayerische Schulrecht schon ein. Wäre also der "Schlagabtausch" hier beim Stundenwechsel passiert, würde noch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen.
Genauso wird beispielsweise in der Pause schon verlangt, dass es für jeden Bereich eine Aufsicht gibt, anders als im Orwellschen Überwachungsstaat verlangt aber kein Mensch von den Aufsichtspersonen, eine permanente Rundumsicht von 360 Grad sowie eine Multitaksingfähigkeit eines Computers zu haben. Auch wird (noch) nicht verlangt, dass Schüler auf dem Klo permanent überwacht werden. Wäre also der "Schlagabtausch" hier beispielsweise beim Gang in die Pause auf der Treppe passiert (und die Aufsicht hätte eben den Pausenhof "gehabt"), oder auf der Toilette, oder eben, während die Aufsicht gerade einen anderen Streit geschlichtet hätte, auch dann hätte keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgelegen.

Ich glaube, meine Beschreibung stellt ziemlich schön dar, dass Kinder, die zuhause auch mal die Freiheit haben, einfach mal zwei Stunden OHNE Aufsicht zu spielen (um Gottes Willen, was da alles passieren kann!), im bayerischen Schulrecht unfähige Idioten sind, die man keine Minute aus den Augen lassen sollte. Aber es wird durchaus berücksichtigt, was ohne Orwellsche Televisoren an Aufsicht eben machbar ist.

Wie ist das im österreichischen Schulrecht? Hätte da mein Vorredner recht, und eine Aufsichtspflichtverletzung "ist Fakt", sobald was an der Schule passiert ist, egal welche Umstände? 
Kienspan antwortete am 20. Okt, 20:31:
@Peter
1. Lesen Sie mal genau, was teacher als Fiktion geschrieben hat.
2, Teacher schreibt aus Österreich.
3. Lesen Sie mal das: §47 SchUG 
teacher antwortete am 21. Okt, 17:01:
Ja, bei uns in Österreich ist es ähnlich. Wir haben auch Aufsichtspflicht für die ganze Zeit des Unterrichts (inkl. Pausen). Passiert ist die Attacke genau in der Zeit zwischen Pausenende und meinem Eintreffen, also beim Hineingehen der Kinder in die Klasse, zu ihren Plätzen. Rechtlich ist die Gangaufsichtsperson nicht mehr zu belangen, sondern der Lehrer, der in die Stunde kommt (also ich).

Armin hat nicht abgewartet, bis ich komme, sondern ist gleich zum Doc gelaufen. Ich habe die Klasse abgeholt und bin dann mit ihr in den Computerraum gegangen ... dort habe ich erst erfahren, was los ist.

Strafanzeige?
Wenn raufende Burschen bei der Polizei angezeigt werden, dann ist diese für die nächsten Jahre ausgelastet. Pädagogisch sinnvoll ist das auch eher seltenst. Das weiß auch der Doc. 
bonanzaMARGOT meinte am 22. Okt, 10:57:
an was für strafen denkst du denn so? nachsitzen? strafarbeiten? also, bei uns gab es diese sanktionen noch. vor 30 jahren.
ob das bert allerdings abschreckt(?) ich weiß nicht. bei erwachsenen gibt`s doch dieses anti-aggressions-training. gibt`s das für kinder und jugendliche nicht, die z.b. in der schule besonders durch gewalttaten und aggressive übergriffe auffällig werden?
eigentlich sollte in jeder schule so ein anti-aggressions-lehrgang angeboten werden. ich halte nicht viel von der bestraferei. die führt nur zu einer abstumpfung bei den schülern und evtl. zu noch subversiverer gewalt. 
teacher antwortete am 23. Okt, 12:31:
Im konkreten Fall hätte Bert die Mitschriften von Armin organisieren müssen. Hand des Opfers verletzt - der Täter muss dessen Arbeit übernehmen. Oder er übenimmt eine Woche lang den Säuberungsdienst in der Klasse (und zwar die Woche, die sonst Armin bestritten hätte) ... 
bonanzaMARGOT antwortete am 23. Okt, 12:59:
hört sich ganz gut an. das würde ich noch nicht mal strafe nennen. es ist einfach eine logische konsequenz aus der handlung berts.
wer hat denn gegen solche erziehungsmaßnahmen was?
natürlich muss man bert die sinnhaftigkeit der maßnahme erklären. 
SirToby (Gast) antwortete am 23. Okt, 21:55:
Strafe = Rache
„Rache, zum Beispiel, ist unstreitig ein unedler und selbst niedriger Affekt“ (Friedrich S.)
Strafe, bestrafen für Delikte war noch nie zielführend. Strafe ist letztendlich stets nur Rache, Rache der Gesellschaft gegen den Delinqenten, auch wenn sie in StrafGesetzen kodifiziert ist. Rache halte ich eher nicht für geignet, das Problem aus dieser Welt zu schaffen, sowas schaukelt sich auf und dient niemandem. Siehe Blutrache, Sippenhaft etc. Deshalb halte ich diese Anordnung, das Bert Mitschriften usw. organisieren muß für eine sehr gute Lösung. Grundsätzlich sollen die Täter ihre Taten wieder gut machen. Was ist jedoch, wenn sie das nicht tun? Tja, darüber sollte man nachdenken. 
bonanzaMARGOT antwortete am 24. Okt, 09:21:
ich kann mich erinnern, dass es in den ersten klassen der grundschule noch noten für betragen und mitarbeit gab. es wäre vielleicht sinnvoll, diese noten durchgängig einzuführen.
das betragen eines menschen in seinem sozialen umfeld wird viel zu wenig "geschult". und zuhause lernen viele junge menschen leider auch kein betragen.

im großen und ganzen stehe ich bestrafungen jeglicher art sehr kritisch gegenüber. aber solange wir ein "strafgesetzbuch" haben, muss der junge mensch auch "strafe" kennenlernen - nicht unbedingt als vergeltung, sondern als konsequenz für ein vergehen.
dies muss schon im vorfeld der strafmündigkeit passieren. 
teacher antwortete am 26. Okt, 12:06:
Betragensnoten
Es gibt auch heute noch Betragensnoten, nur nimmt sie niemand wirklich ernst. Schülerinnen mit 2 oder 3 sind einfach stolz drauf, wenig zufriedenstellend zu sein. Aus.

Und in Abschlussklassen sind die Betragensnoten verboten worden. Da könnten ja Dienstgeber sehen, dass manche Jugendlichen nicht gewohnt sind, sich an Regeln zu halten. Solche Lösungen bietet unser Schulrecht, das sagt doch einiges aus. 
bonanzaMARGOT antwortete am 26. Okt, 12:28:
ja.
natürlich darf das betragen nicht willkürlich von den lehrern beurteilt werden. das wäre dann wirklich nicht zum besten.
aber ich denke, dass man da schon relativ objektive kriterein einführen könnte. verbale wie körperliche unflätigkeiten bzw. übergriffe sind ja wohl eindeutig zu vermerken. es ginge ja nicht nur um eine veranschaulichung für außenstehende der schulischen leistungen sondern auch um eine größere gerechtigkeit unter den schülern, - damit sich die mit den stärkeren ellenbogen und der größeren klappe nicht immer durchsetzen bzw. zurechtgestutzt werden.
wenn schüler ihre betragens-noten nicht mehr ernst nehmen, dann bedeutet dies nur, dass diese noten wohl auch von den lehrern und überhaupt im schulischen weiterkommen nicht recht ernst genommen werden.
da wir nunmal das notensystem auf unabsehbare zeit in den schulen anwenden, ist auch nur mittels noten einigen schülern begreifbar zu machen, dass ihr asoziales verhalten sie nicht weiterbringt. 
bonanzaMARGOT antwortete am 26. Okt, 12:33:
zusatz:
natürlich sollten gleichzeitig auch anreize für ein besseres betragen geschaffen werden. 
Jakob (Gast) meinte am 3. Nov, 14:37:
Nicht aufgeben
Das klingt echt hart. Ich würde versuchen, ihm zumindest den Rücken zu stärken, bis sich ein Weg findet, wie man die Rüpel mäßigen kann. 
teacher antwortete am 3. Nov, 16:19:
Klar, wir reden weiter ...

Aber Bert weiß, dass ihm nichts passiert. Er kann weiter treten. 
Zero the Hero (Gast) meinte am 28. Mär, 22:07:
Armin hat der Direktorin einen wunderschönen Elfmeter hingelegt. Nur verwandeln muß sie noch:
Den Vorgang parallel einfach ans Jugendamt und an ihre vorgesetzte Dienstelle melden.
Da kann man schön was draus machen. Nur Wollen muß man es. Und daran hängt die Sache. Niemand gibt vor seinen Vorgesetzten gerne zu, daß es an der von ihm geführten Schule irgendwelche Mißstände gibt. 
 

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